Ein Arzt stellt zunächst die entsprechende Diagnose
und daraufhin ein "Rezept" über die logopädische Behandlung aus.
Dieses Rezept wird Heilmittelverordnung genannt
Die Heilmittelverordnung hat in der Regel ein Din A4 Format
(bei Zahnärzten/ Kieferorthopäden ein Din A6)
Auf der Verordnung sind neben den Daten des Patienten der Indikationsschlüssel
und die Diagnose eingetragen, sowie die Verordnungsmenge (z.B. 10x),
die Behandlungsdauer ( z.B. 45 Min )
und die Behandlungsfrequenz ( 1-2x pro Woche )